Die ICF (Internationale Klassifikation von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) ist gesetzlich fest im SGB IX verankert. Sie findet sich sowohl in der Definition des Personenkreises als auch als Grundlage zur Erhebung des Bedarfes der Person wieder. Bislang betrifft die Jugendhilfe die Form der Bedarfserhebung zur Teilhabeplanung in erster Linie für Leistungen nach dem §35a SGB VIII. Eine Erweiterung steht im Zuge der dritten Reformstufe des SGB VIII bevor. Wer sich oberflächlich mit der ICF beschäftigt, wird häufig durch die vielen Codierungen und die eigenwillige Sprache abgeschreckt. Dabei steckt die Bedeutung der ICF vielmehr in der Haltung, dem Menschenbild und dem Blick auf die Wechselwirkung von gesundheitlichen Gegebenheiten mit Ressourcen und Barrieren in der Umwelt des Menschen. Die ICF kann ein Werkzeug sein, um den Begriff der Teilhabe konkret zu machen und eine gemeinsame Sprache zwischen den verschiedenen Hilfesystemen und den Familien zu finden. In der Veranstaltung werden wir uns mit dem bio-psycho-sozialen Modell von Behinderung beschäftigen und anhand von konkreten Beispielen die Dimensionen von Teilhabe im Alltag kennenlernen. Die Sprache der ICF bietet dafür den Rahmen.
Beginn: 13.11.2024, 09:00 Uhr
Ende: 13.11.2024, 11:00 Uhr
Ort: Landratsamt Schwandorf, Sitzungssaal U 57 I, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf
Anzahl der Plätze: 35
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Jugendhilfeplanung
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